Wärmepumpen-Förderung in Baden-Württemberg

ℹ️ Hinweis: Die Förderbeiträge können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der Bundesförderung (BEG) und des Landes Baden-Württemberg. Stand: 2026.

Bund und Land Baden-Württemberg fördern den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Zusammen sind Zuschüsse von bis zu 15.000 € und mehr möglich.

Bundesförderung (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst den Austausch alter Heizungen gegen Wärmepumpen:

Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH)5.000 € – 7.000
Erdwärmepumpe (EFH)8.000 € – 11.000
Großwärmepumpen (MFH, Gewerbe)individuell, höhere Beiträge

Landesförderung Baden-Württemberg

Das Land ergänzt die Bundesförderung mit eigenen Programmen. Zuständig ist die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank):

  • Zuschuss für Erdwärmesonden: Förderung der Bohrung
  • Gebäudeenergieberatung: gefördert vor der Sanierung
  • Sanierungsbonus: mehr Förderung, wenn mehrere Maßnahmen gebündelt werden

Steuerliche Vorteile

Energetische Sanierungen – Wärmepumpen eingeschlossen – können steuerlich geltend gemacht werden:

  • Absetzbar beim Austausch einer vorhandenen Heizung
  • Absetzbar bei energetischen Maßnahmen, die den Wert steigern
  • Verteilbar über mehrere Steuerperioden

Für Ihre persönliche Situation sollten Sie Ihren Steuerberater hinzuziehen.

So beantragen Sie die Förderung

  1. Vor dem Einbau: Förderantrag stellen
  2. Zusage abwarten: erst danach mit der Installation beginnen
  3. Nach dem Einbau: Nachweise einreichen
  4. Auszahlung: nach der Prüfung geht der Zuschuss bei Ihnen ein

Zuständig für die Bundesmittel ist das BAFA, für die Landesprogramme die L-Bank. Der vermittelte Fachbetrieb begleitet Sie durch das Verfahren.

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