Wärmepumpen-Förderung in Baden-Württemberg
ℹ️ Hinweis: Die Förderbeiträge können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der Bundesförderung (BEG) und des Landes Baden-Württemberg. Stand: 2026.
Bund und Land Baden-Württemberg fördern den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Zusammen sind Zuschüsse von bis zu 15.000 € und mehr möglich.
Bundesförderung (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst den Austausch alter Heizungen gegen Wärmepumpen:
| Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH) | 5.000 € – 7.000 |
| Erdwärmepumpe (EFH) | 8.000 € – 11.000 |
| Großwärmepumpen (MFH, Gewerbe) | individuell, höhere Beiträge |
Landesförderung Baden-Württemberg
Das Land ergänzt die Bundesförderung mit eigenen Programmen. Zuständig ist die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank):
- Zuschuss für Erdwärmesonden: Förderung der Bohrung
- Gebäudeenergieberatung: gefördert vor der Sanierung
- Sanierungsbonus: mehr Förderung, wenn mehrere Maßnahmen gebündelt werden
Steuerliche Vorteile
Energetische Sanierungen – Wärmepumpen eingeschlossen – können steuerlich geltend gemacht werden:
- Absetzbar beim Austausch einer vorhandenen Heizung
- Absetzbar bei energetischen Maßnahmen, die den Wert steigern
- Verteilbar über mehrere Steuerperioden
Für Ihre persönliche Situation sollten Sie Ihren Steuerberater hinzuziehen.
So beantragen Sie die Förderung
- Vor dem Einbau: Förderantrag stellen
- Zusage abwarten: erst danach mit der Installation beginnen
- Nach dem Einbau: Nachweise einreichen
- Auszahlung: nach der Prüfung geht der Zuschuss bei Ihnen ein
Zuständig für die Bundesmittel ist das BAFA, für die Landesprogramme die L-Bank. Der vermittelte Fachbetrieb begleitet Sie durch das Verfahren.
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